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  • Kalman

mehr als 1000 Beiträge seit 17.10.2002

Re: § 313 BGB befreit nicht von der Verpflichtung zu zahlen. Arme Vermieter

Richtig spaßig wird es für Selbständige welche womöglich viel investiert und vielleicht 3-4 Jahre Anfangsverluste hatten, jetzt durch Corona Maßnahmen weitere 2-3 Jahre Verluste machen und sich durchbeisen.

Dann steht plötzlich das Finanzamt auf der Matte und bezweifelt die Gewinnerzielungsabsicht und alle Verluste werden nicht anerkannt. Dann kannst nachzahlen und einpacken.

Wäre die Lösung, dass Vermieter auf ihre Mietforderungen verzichten?

Richtig spaßig wird es für Vermieter welche womöglich viel in die Sanierung der Immobilien investiert und vielleicht 3-4 Jahre Anfangsverluste hatten, insbesondere durch Grunderwerbssteuer und Maklerkosten, jetzt durch Corona Maßnahmen weitere 2-3 Jahre Verluste machen und sich durchbeisen.

Dann steht plötzlich das Finanzamt auf der Matte und bezweifelt die Gewinnerzielungsabsicht und alle Verluste werden nicht anerkannt. Dann kannst nachzahlen und einpacken. Eine Immobilie ohne Mieteinnahmen aber mit Zinsen zu bedienen treibt einen in den Ruin.

Wäre die Lösung, dass Banken auf ihre Zinsforderungen verzichten?
Oder am besten, freies Geld für alle?

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