Bratapfelkuchen schrieb am 27.01.2021 13:20:
Das war das verfassungs- und gesetzgebungsmäßig nicht existente Kungelgremium der Merkelin mit den Ministerpräsidenten!!!
Konkret hat der Bundestag beschlossen, dass für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie betroffen sind, die gesetzliche Vermutungsregel gilt, dass eine "schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage" gemäß Paragraph 313 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorliegen könnte.
NEIN:
Hier hat ein informelles, rein abstimmungsmäßig tätiges Gremium etwas verlautbart. Diese Gremium gibt es laut Grundgesetz nicht. Und damit hat es KEINE gesetzlich Wirkung, KEINE, NADA, NIENTE!!!
Doch doch, der Bundestag hat tatsächlich im Dezember 2020 ein Gesetz beschlossen. Guckst du hier:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s3328.pdf%27%5D__1611752369920
und zwar dort in Artikel 10.
Du hast aber insofern recht, dass es keine entsprechende Vermutung zugunsten von Vermietern gegenüber deren Darlehnsgebern gibt, sondern dass diese Vorschrift nur Mieter bzw. Pächter gegenüber ihren Vermietern bzw. Verpächtern begünstigt.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (27.01.2021 14:04).