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  • Dirk (5)

137 Beiträge seit 27.01.2019

Re: Nur im Interesse der Vermieter...

Entgangene Mieteinahmen kann man nur insofern steuerlich geltend machen, dass man keine Steuern auf nicht erhaltene Mieten zahlen muß. Die Einnahmen fehlen trotzdem. Und es gibt auch Vermieter, die selbst hohe Kredite zurückzahlen müssen und auf die Einnahmen angewiesen sind und ggf. selbst in die Insolvenz laufen würden wenn die Mietzahlungen ausblieben.

Die Gleichung Vermieter="schwimmt im Geld" stimmt in vielen Fällen nicht.

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