und sich ihre situation selber und ganz bewusst ausgesucht haben.
Risiko ist halt immer dabei. Sie haben es sich selber ausgesucht , und mein mitleid
haelt sich in grenzen, bzw ist in dem fall nicht vorhanden.
MFG
Dirk (5) schrieb am 27.01.2021 16:44:
Entgangene Mieteinahmen kann man nur insofern steuerlich geltend machen, dass man keine Steuern auf nicht erhaltene Mieten zahlen muß. Die Einnahmen fehlen trotzdem. Und es gibt auch Vermieter, die selbst hohe Kredite zurückzahlen müssen und auf die Einnahmen angewiesen sind und ggf. selbst in die Insolvenz laufen würden wenn die Mietzahlungen ausblieben.
Die Gleichung Vermieter="schwimmt im Geld" stimmt in vielen Fällen nicht.