Mathematiker schrieb am 27.01.2021 13:02:
Allerdings seien auch schon 30.000 Euro an privaten Rücklagen für das Überleben der Bar drauf gegangen, die er 2014 mit seiner Frau eröffnet hat.
Na, so als Arbeitnehmer hätte er ein Brutto von 85.000 € bzw. AG-Brutto von 101.000 € p.a. haben müssen, um solch einen Betrag als ALG I-Leistung zu bekommen.
Das hätte aber auch 1020 € bzw. 2040 € Zwangsabgabe p.a. als "Versicherungsgebühr" bedeutet.
Zusätzlich kommen da noch die Zwangsabgaben von 7.923€ bzw. 15.846€ an Rentenversicherungsbeiträge.
Und 4.500€ bzw. 9000 € für die GKV können wir auf 3000 € für eine schicke PKV ersetzen.
D.h. unserer tapferer Kneipier spart im Jahr ~ 24.000 € an soldarischen Zwangsabgaben und kann dieses Geld wesentlich lukrativer in seine Risiko- und Altersvorsorge investieren.
Also da wären ja schon 144.000€ zusammengekommen. So rein theoretisch.Wirtschafttechnisch und auch moralisch handelt es sich hier bei der Pandemie um ein Risiko und um Risikoprämien, die sowohl von den Gaststättenbetreibern, als auch Vermieter kassiert haben.
Es ist nicht und war auch nie die Aufgabe der Gesellschaft den Statuserhalt und die Risiken einzelner Bürger abzufedern. Wir haben hier keinen Stände-Staat.
Zudem läßt sich in der BRD eine Unternehmung i.d.R. sehr einfach glattziehen, ohne das der Unternehmer wirklich mit seinen letzten, eigenen Cent haften müßte.
Zudem könnten auch die Wirte untereinander die Solidarität suchen und eine erhebliche Macht gegenüber der Brauerei aufbauen.
Top!