Ansicht umschalten
Avatar von vierzig Räuber
  • vierzig Räuber

319 Beiträge seit 18.08.2015

Re: restlose Aufbrauchen privater Rücklagen

Wagenrad schrieb am 27.01.2021 09:46:

Es ist selbstverständlich für JEDEN Angestellten der in HartzIV abstürzt dass "... das restlose Aufbrauchen privater Rücklagen als zumutbar gilt."

Das ist nicht ganz richtig. Nach § 67 Abs. 2 SGG II muss das Vermögen für den Zeitraum der "Pandemie" nicht aufgebraucht werden.

https://www.buzer.de/gesetz/2602/a37363.htm

Bewerten
- +
Ansicht umschalten