noch nicht gesperrt schrieb am 27.01.2021 11:19:
Gesetzeswidrige Schilder aufgehängt: "Zutritt nur mit Maske". Sich geweigert Maskenbefreite einzulassen und zu bedienen.
Fällt unter Hausrecht. Wenn ich an meine Haustür schreibe "Zutritt nur im Kopfstand und mit den Ohren wackelnd" dann ist das eben so, dann gibt es KEIN Argument dagegen.