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Avatar von strubbi77

811 Beiträge seit 14.02.2000

Wirklich kein Mietmangel wie beim Möbelhaus in München?

Mich wundert, dass das Urteil
LG München I, Endurteil v. 22.09.2020 – 3 O 4495/20
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-28189?AspxAutoDetectCookieSupport=1
nicht auch für die Gastwirte anwendbar ist. Wobei das wahrscheinlich bis zum BGH gehen wird.

Aber letztendlich müsste bei passendem Mietvertrag die Minderung zweitweise auf 0 möglich sein.

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