Jian schrieb am 17.12.2021 14:50:
Na aber, das Recht Waffen zu besitzen und zu tragen steht schließlich in deren Verfassung.
Stimmt. Ich halte es aber wirklich für eine Verfehlung des Themas, die Selbstherrlichkeit der Herrschenden in den USA bei Tötungen von tatsächlichen oder vermeintlichen Gegnern mittels militärischer Drohnen mit dem 2. Verfassungszusatz zu verbinden.
Und wenn dann mal der Eine oder Andere diese Waffen auch benutzt, dann ist das normal, rechtmäßig und freiheitlich-demokratisch legitimiert
(ich hab da ne Zahl von 30 000 durch Schusswaffen getötete US-Amerikaner pro Jahr im Hinterkopf?).
Stimmt, je nach Jahreszahl etwas mehr oder weniger. Davon sind ca. 20000 Suizide. Die in die gleiche Kategorie wie Mord und Totschlag einzusortieren halte ich für verfehlt. Ein deutscher Selbstmörder, der einen Lokführer traumatisiert handelt weit verwerflicher.
Zu den restlichen ca. 10000: Das sind sehr weit überwiegend Tötungen durch und auch unter Kriminellen, die
+ auf gut 2 Prozent der Landfläche der USA (einschlägige Stadtteile von Metropolen), wo sehr stark eingeschränkter Zugang zu Waffen aufgrund lokaler Gesetze gilt,
+ durch Täter begangen werden, deren Vorstrafenregister jeglichen legalen Schusswaffenbesitz langfristig oder dauerhaft verunmöglicht
Ein kleiner Anteil sind Unfälle und Straftaten durch gewöhnliche Bürger, d.h. nicht durch Gewohnheitskriminelle.
In Folge dieser Sachverhalte ist der größte Teil der USA, abzüglich obiger gut 2 Prozent, völlig unauffällig. Auch und gerade die Regionen, in denen eine extrem hohe Waffendichte und sehr liberale Regeln für Besitz und Umgang mit Feuerwaffen gelten.
Wenn das zufällig nicht auf US-Territorium passiert, was solls- amerikanische Gerichte sind eh weltweit zuständig, also gilt auch weltweit amerikanisches Recht und Gesetz. Die dürfen das, wirklich!
Und außerdem wars bei Alec Baldwin nur ein Unfall.
Ich hab noch keine Ahnung was da ganz genau passiert ist und halte mich daher mit einer Bewertung des Vorgangs zurück. Bis zum Beweis des Gegenteils ist aber "Unfall" als Einschätzung gewissermaßen Teil der Unschuldsvermutung.