Gast-aus-Hamburg schrieb am 17.12.2021 11:06:
"Geheimdienste bewusst gegen "geheimdienstlichen Gepflogenheiten" verstoßen,"
Das wäre so wenn die Russen den Mord beauftragt hätten. Was aber wenn der Mord durch unsere Dienste instrumentalisiert wurde - LIHOP ? Wir müssen uns nicht über die Schuld des Russen unterhalten. Das scheint ja geklärt zu sein. Aber alles andere sieht doch arg nach Propaganda aus.
Dann wäre immer noch ein Mord mitten auf deutschem Staatsgebiet passiert der deshalb folgerichtig vor einem deutschen Gericht verhandelt wird.
Wenn es danach auf internationalem Parkett zu weiteren Schriotten kommt, passiert das danach. Mord -> Ermittlungen -> Verfahren -> Urteil. Freispruch? Dann kann man auch keinem anderen Land einen Auftragsmord vorwerfen.
Und das ist jetzt der große Unterschied zum Thema des Artikels: Hier wird von vorneherein eine juristische Aufarbeitung unterdrückt.