Politik_ist_ewig schrieb am 17.12.2021 12:14:
Während man im Faschismus sein Leben riskierte, wenn man die Morde ansprach …
Volksgerichtshof Berlin am 21. August 1944:
Graf Schwerin von Schwanenfeld: "Ich dachte an die vielen Morde. …“
FREISLER: "Sie sind ja ein schäbiger Lump! Zerbrechen sie unter der Gemeinheit? …“… kann man das in der Demokratie straffrei tun. Liebevoll kümmern sich Menschen und Organisationen mit der Zählung der Opfer (Bodycount). Selbst zu DDR-Zeiten waren die Zustände an der Grenze ein Tabuthema. Heute sind wir doch alle freier.
Keiner der Verschwörer des 20. Juli wurde dafür verurteilt das er Morde ansprach.
Niemand im heutigenn Deutschland bliebe ohne Urteil wenn er das Selbe täte wie die Verschwörer des 20. Juli.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (17.12.2021 12:38).