Du vermengst Motiv und Tat, und "Reichsbürger sein" ist an sich keine Straftat.
Wenn aber jemand auf einer Versammlung einem Journalisten gegen die Kamera schlägt und versucht, ihn zu schlagen, ist das zweifelsfrei Nötigung, ggf. Sachbeschädigung und (versuchte) Körperverletzung.
Das ist immer eine Straftat, und hier im Artikel geht es darum, ob und wenn ja in welche politische Kategorie das einzuordnen ist.
Gar nicht so kompliziert, oder?