... ist die Einlassung korrekt.
Allerdings möchte ich zumindest bezweifeln, dass der Kontext eine eindeutige Falschverwendung des Begriffs beweist. Vielmehr setzt der Autor schon in der Überschrift "nicht zuzuordnen" in Gänsefüßchen. Ganz so, als ob die fehlende Zuordnung nur nach außen hin so kommuniziert würde, und es eigentlich Straftaten von "Reichsbürgern" (auch in Gänsefüßchen!) waren.
Das würde ich aber keinesfalls unterschreiben wollen, eben weil es anscheinend bei 30% dieser Taten nicht mal den Anschein gibt, dass es "Reichsbürger" gewesen sein könnten...