do-it-better-man schrieb am 23. Juni 2008 05:59
> orphem schrieb am 23. Juni 2008 03:06
>
> > 1. Gesetze gelten nur auf dem Land, aber selbstverständlich nicht in
> > der Stadt.
>
> Gesetze gelten überall gleich, Straftaten gehören geahndet, punkt.
Gilt das auch für Autofahren unter Alkoholeinfluss? Über solche
Kleinigkeiten wie die Anschnallpflicht wollen wir gar nicht erst
reden. Gerechtigkeit herrscht erst dann, wenn der Beifahrer auf dem
Sitz stehend aus der Schiebedach schaut und der Fahrer den Wagen ins
Parkhaus lenkt.
> > 2. Sämtliche Gesetze sind während einer Fussball-Europameisterschaft
> > aufgehoben.
Das Werfen von Gegenständen wir Bierflaschen aus fahrenden Fahrzeugen
gehört aber nicht dazu.
> > 3. Sinnlosigkeiten wie massive Lärmbelästigung und grundloses
> > langsames Umherfahren sind zu dulden, wenn die Täter
> > Fussballwahnsinnige sind.
>
> Sinnlosigkeit für den einen, ein Grund zum feiern für den anderen.
Lärmbelästigung ist ein »Grund zum feiern«?
> 'Massive' Lärmbelästigung, eine Straftat? Langsames Fahren eine
> Straftat? Was ist denn ein Fussballwahnsinniger? Ist das ein
> Psychologisches Krankheitsbild?
Gerade eben haben zwei Mannschaften irgend wo in irgend einem Spiel
irgend ein Ergebnis erziehlt. Darf ich jetzt – im morgendlichen
Berufsverkehr – langsam und hupende über den 17. Juni schleichen?
> So so, ein normaler Bürger gegenüber einer Horde von Fussball-, was
> denn, Fanatikern oder Wahnsinnigen, oder beides dasselbe? Eine Horde
> umfasst wieviel Personen? Kann man denen ausweichen oder muss man
> sich denen in den Weg stellen?
Wenn man dich mit dunklen Haaren, einer gesunden Bräune und schlecht
rasiert für einen Südländer halten könnte, dann möchte ich doch
dringenst dazu raten, dass du dich den Fussball-Fans in den Weg
stellst. Insbesondere, wenn die entsprechende Mannschaft gerade
verloren hat, führt solches zu interessanten Erfahrungen.
> Ich weiss einiges, ich weiss vieles nicht. Aber dass man permanent
> grundlos zusammengeschalgen wird, glaube ich nicht. Ja, Hooligans,
> Krawallmacher, Provokanten, die gibt es immer und überall. Nehmen wir
> das Beispiel Karneval, wieviele 'Auseinandersetzungen' gibt es denn
> während dieser Zeit? Wieviele Beschwerden trudeln denn in dieser Zeit
> ein? Ach ja, ich vergass, ist ja Karneval, gesetzlich angeordnetes
> feiern, da darf man das (nein, nicht straffällig werden, mir geht es
> hier ums ausgiebige feiern).
Das Beispiel »Karneval« ist sehr schön. Tausende Jecken, die fröhlich
»eine Autobahn nach Ausschwitz« singen, sind ja im Februar ein oft zu
beobachtender Anblick.
Auch bei Hochzeiten ist ja die dritte Halbzeit immer noch die
Schönste.
> Aber nur weil einige (viele) Menschen, sich nach einem erfolgreichem
> Event, zugegebenermassen, lautstark äussern, sprich ausgiebig feiern,
> dann muss man das ertragen können, vor allem, wenn man in der
> Stadtmitte lebt, bzw. an einer belebten Strasse, wie die der
> Leopoldstrasse in München. Da bringt alles jammern und weinen nichts.
Klar doch. Wenn interessiert es denn schon, dass andere für ihr Geld
arbeiten müssen. Oder dass Kinder verstört sind angesichts dieser
kruden Art zu /feiern/.
> Und du kannst den Menschen das Feiern nicht verbieten, soviel ich
> weiss, steht das Feiern (noch) nicht unter Strafe.
Ausschreitungen, Chaos, Gewalt, Randale, Körperverletzung. Wer
solches /Feiern/ nennt, sollte mal dringenst zu Psychiater!
> Mir geht es ausschliesslich nur um diese regulierungs wut der
> deutschen. Alles muss angemeldet, abgesegnet und letztendlich
> abgestempelt sein. Und wehe dem, der es wagt auch nur eine Minute zu
> überziehen oder eine bestimmte db Anzahl zu überschreiten, die nicht
> genehmigt wurde. Lebensfreude pur, sag ich nur.
Wenn Menschenmassen »Autobahn nach Ausschwitz« gröhlen, dann darfst
du diese »Lebensfreude« mal liebend gerne denjenigen erklären, für
die dieser Highway gedacht ist.
> Noch Fragen?
Ja eine. War dein Vater auch schon Faschist?
> orphem
> orphem schrieb am 23. Juni 2008 03:06
>
> > 1. Gesetze gelten nur auf dem Land, aber selbstverständlich nicht in
> > der Stadt.
>
> Gesetze gelten überall gleich, Straftaten gehören geahndet, punkt.
Gilt das auch für Autofahren unter Alkoholeinfluss? Über solche
Kleinigkeiten wie die Anschnallpflicht wollen wir gar nicht erst
reden. Gerechtigkeit herrscht erst dann, wenn der Beifahrer auf dem
Sitz stehend aus der Schiebedach schaut und der Fahrer den Wagen ins
Parkhaus lenkt.
> > 2. Sämtliche Gesetze sind während einer Fussball-Europameisterschaft
> > aufgehoben.
Das Werfen von Gegenständen wir Bierflaschen aus fahrenden Fahrzeugen
gehört aber nicht dazu.
> > 3. Sinnlosigkeiten wie massive Lärmbelästigung und grundloses
> > langsames Umherfahren sind zu dulden, wenn die Täter
> > Fussballwahnsinnige sind.
>
> Sinnlosigkeit für den einen, ein Grund zum feiern für den anderen.
Lärmbelästigung ist ein »Grund zum feiern«?
> 'Massive' Lärmbelästigung, eine Straftat? Langsames Fahren eine
> Straftat? Was ist denn ein Fussballwahnsinniger? Ist das ein
> Psychologisches Krankheitsbild?
Gerade eben haben zwei Mannschaften irgend wo in irgend einem Spiel
irgend ein Ergebnis erziehlt. Darf ich jetzt – im morgendlichen
Berufsverkehr – langsam und hupende über den 17. Juni schleichen?
> So so, ein normaler Bürger gegenüber einer Horde von Fussball-, was
> denn, Fanatikern oder Wahnsinnigen, oder beides dasselbe? Eine Horde
> umfasst wieviel Personen? Kann man denen ausweichen oder muss man
> sich denen in den Weg stellen?
Wenn man dich mit dunklen Haaren, einer gesunden Bräune und schlecht
rasiert für einen Südländer halten könnte, dann möchte ich doch
dringenst dazu raten, dass du dich den Fussball-Fans in den Weg
stellst. Insbesondere, wenn die entsprechende Mannschaft gerade
verloren hat, führt solches zu interessanten Erfahrungen.
> Ich weiss einiges, ich weiss vieles nicht. Aber dass man permanent
> grundlos zusammengeschalgen wird, glaube ich nicht. Ja, Hooligans,
> Krawallmacher, Provokanten, die gibt es immer und überall. Nehmen wir
> das Beispiel Karneval, wieviele 'Auseinandersetzungen' gibt es denn
> während dieser Zeit? Wieviele Beschwerden trudeln denn in dieser Zeit
> ein? Ach ja, ich vergass, ist ja Karneval, gesetzlich angeordnetes
> feiern, da darf man das (nein, nicht straffällig werden, mir geht es
> hier ums ausgiebige feiern).
Das Beispiel »Karneval« ist sehr schön. Tausende Jecken, die fröhlich
»eine Autobahn nach Ausschwitz« singen, sind ja im Februar ein oft zu
beobachtender Anblick.
Auch bei Hochzeiten ist ja die dritte Halbzeit immer noch die
Schönste.
> Aber nur weil einige (viele) Menschen, sich nach einem erfolgreichem
> Event, zugegebenermassen, lautstark äussern, sprich ausgiebig feiern,
> dann muss man das ertragen können, vor allem, wenn man in der
> Stadtmitte lebt, bzw. an einer belebten Strasse, wie die der
> Leopoldstrasse in München. Da bringt alles jammern und weinen nichts.
Klar doch. Wenn interessiert es denn schon, dass andere für ihr Geld
arbeiten müssen. Oder dass Kinder verstört sind angesichts dieser
kruden Art zu /feiern/.
> Und du kannst den Menschen das Feiern nicht verbieten, soviel ich
> weiss, steht das Feiern (noch) nicht unter Strafe.
Ausschreitungen, Chaos, Gewalt, Randale, Körperverletzung. Wer
solches /Feiern/ nennt, sollte mal dringenst zu Psychiater!
> Mir geht es ausschliesslich nur um diese regulierungs wut der
> deutschen. Alles muss angemeldet, abgesegnet und letztendlich
> abgestempelt sein. Und wehe dem, der es wagt auch nur eine Minute zu
> überziehen oder eine bestimmte db Anzahl zu überschreiten, die nicht
> genehmigt wurde. Lebensfreude pur, sag ich nur.
Wenn Menschenmassen »Autobahn nach Ausschwitz« gröhlen, dann darfst
du diese »Lebensfreude« mal liebend gerne denjenigen erklären, für
die dieser Highway gedacht ist.
> Noch Fragen?
Ja eine. War dein Vater auch schon Faschist?
> orphem