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  • Pseudo-Pseudonym

451 Beiträge seit 10.10.2003

Nachtruhe

Isidore76 schrieb am 24. Juni 2008 18:06

> Die Mehrheit der Autocorsoteilnehmer will mit dem hupen wohl nicht
> den Leuten auf den Senkel gehen. Die Leute sollen´s aber schon hören
> und gefälligst mitjubeln und -feiern. (sonst setzt es was;)).

Na ja, aber damit haben wir doch schon das Problem. Die Huper wollen
- so Du Recht hast, ich kann die exakte Motivation nur schwer
nachvollziehen - eben nicht nur unter sich ihren Spaß haben, sondern
alle Welt damit behelligen. Nur dass dabei ganz bewusst in Kauf
genommen wird, dass das nicht alle Welt will.

> WER WILL DENN SCHON ZUM LACHEN IN DEN KELLER GEHN?!?

Lachen wär ja ok. Bei Einsatz schwerer Geschütze ist allerdings schon
nach der Verhältnismäßigkeit zu fragen. Manch andere
Freudensäußerungen, wie z.B. das Abfeuern von Gewehrsalven, werden ja
schließlich auch nicht toleriert - obwohl mancherorts auf dieser Welt
der Norm entsprechend. Hinkt dieser Vergleich? Ja, schon. Er zeigt
aber doch, dass es sinnvolle Grenzen der Freudensbekunden gibt. Hier
würde ich eine ziehen.

> Dein Vorschlag zur Güte in allen Ehren, aber so ganz befriedigend
> scheint mir das für die Corsofahrer nicht. Dann vielleicht eher eine
> zeitliche Begrenzung, zB bis 2 Stunden nach Spielende oder
> dergleichen.

Wie wäre es mit einer zeitlichen Begrenzung auf den Zeitraum
außerhalb der Nachtruhe? Dass manche Leute auch in Teilen jener Zeit
wach sind und in Foren posten, ändert ja nichts daran, dass das
Konzept der Nachtruhe eine zivilisatorische Errungenschaft ist, die
sich zu verteidigen lohnt. Ob gegen wirtschaftliche Interessen oder
gegen besonders penetrante Freudensäußerungen spielt dabei keine
Rolle.

Um auch auf den Punkt zum Demonstrationsrecht vom Souverän
einzugehen:
1. Dürften sind diese Veranstaltungen - bei Tageslicht betrachtet -
ja wohl eher mit privaten Feierlichkeiten zu vergleichen sein, als
mit Demonstrationen. Auch erstere sind sogar in diesem Lande nicht
verboten, ja unterstehen sogar einem gewissen Schutz. So groß der
Festanlass aber auch sein mag, gelten auch hier Grenzen.
2. Es gibt im Demonstrationsrecht so machne problematische
Einschränkung. Dass man indes eine Demo mit Lautsprecherwagen und
Trillerpfeifen nur schwerlich während der Nachtruhe in einem dicht
besiedelten Gebiet genehmigt bekommen würde, sehe ich nicht als
gravierende Einschränkung der Freiheit zur Meinungsäußerung, sondern
als verdammt sinnvolle Einrichtung.

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