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Avatar von phino
  • phino

mehr als 1000 Beiträge seit 17.05.2000

Und genau aus diesem Grund ..

.. hat die Polizei und die Ordnungsämter die Möglichkeit von der
Verfolgung abzusehen, wenn diesen andere höherwertige Rechtsgüter
gegenüber stehen.
Nennt sich Opportunität - Prinzip
In diesem Falle das Versammlungsrecht aus dem GG heraus was JEDEM
(nicht nur Deutschen) zusteht.
Und damit geht spezialis vor generalis, sprich es greift das
Versammlungsrecht und nicht die StVO.
Alles nicht auf meinem Mist gewachsen. sonder Rechtsprechung sowohl
vom BVwG wie BVerfG.
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