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  • orphem

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Tststs.

phino schrieb am 23. Juni 2008 17:06

> Alles nicht auf meinem Mist gewachsen. sonder Rechtsprechung sowohl
> vom BVwG wie BVerfG.

Wann hat welches Gericht denn entschieden, dass ein Auto-Korso eine
»Versammlung« ist? Woraus folgerst du eine solche Möglichkeit?

Seit wann erlaubt die »Versammlungsfreiheit« das gemeinschaftliche
Begehen von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten?

Wenn man sich, wie hier ständig betont wurde, zum _Feiern_ trift,
dann ist dieses gerade keine »Versammlung« im Sinne des
Grundgesetzes.

Es ist einfach nur eine Veranstaltung. Mit allem drum und dran. Auch,
wenn dir das nicht schmeckt.

orphem

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