zu Grundrechtsverstössen bzw Rechtsverstössen (zB Sachbeschädigung,
Vandalismus, etc) kommt darf und muss die Polizei die betreffenden
Personen aus der Menge entfernen und zwar zum Schutz der friedlichen
spontanen Versammlung und Unbeteiligter. EIne spontane Versammlung
schließt übrigens auch die Äusserung politischer Meinungen nicht aus,
dies muss nur spontan ohne das es vorher geplant war geschehen. Wenn
die spontane Versammlung eine Hauptstraße o.ä. blockiert darf die
Polizei natürlich mit angemessenen Mitteln eingreifen, aber die
Versammlung nicht auflösen sondern nur dafür sorgen das die Blockade
aufgehoben wird, also der Versammlungsort etwas geändert wird.
TP sollte sich mal genauer über das Versammlungsrecht informieren
bevor es so einen BS veröffentlicht!
Beste freiheitlich-basisdemokratische Grüße!
PS
p.s.:
Ich mag die Autokorsos auch nicht aber das Grundrecht der
Versammlungsfreiheit ist bereits fast bis zur Unkenntlichkeit
entstellt, das einzige was davon noch erhalten ist sind die spontanen
Versammlungen!
Vandalismus, etc) kommt darf und muss die Polizei die betreffenden
Personen aus der Menge entfernen und zwar zum Schutz der friedlichen
spontanen Versammlung und Unbeteiligter. EIne spontane Versammlung
schließt übrigens auch die Äusserung politischer Meinungen nicht aus,
dies muss nur spontan ohne das es vorher geplant war geschehen. Wenn
die spontane Versammlung eine Hauptstraße o.ä. blockiert darf die
Polizei natürlich mit angemessenen Mitteln eingreifen, aber die
Versammlung nicht auflösen sondern nur dafür sorgen das die Blockade
aufgehoben wird, also der Versammlungsort etwas geändert wird.
TP sollte sich mal genauer über das Versammlungsrecht informieren
bevor es so einen BS veröffentlicht!
Beste freiheitlich-basisdemokratische Grüße!
PS
p.s.:
Ich mag die Autokorsos auch nicht aber das Grundrecht der
Versammlungsfreiheit ist bereits fast bis zur Unkenntlichkeit
entstellt, das einzige was davon noch erhalten ist sind die spontanen
Versammlungen!