Strafverfolgungsbehörden müssen nur tätig werden bei Straftaten.
Bei Ordnungswidrigkeiten gibt es einen großen Ermessensspielraum.
Dies nennt man Opportunitätsprinzip.
Ausserdem ist hier das Hupen der Trillerpfeife gleichzusetzen. Diese
Zusammenkünfte fallen nicht unter die StVO sondern Versammlungsrecht.
Und angemeldet müssen die auch nicht werden. Und ein
Veranstaltungsleiter muss es dabei auch nicht geben. Alles schon
lange in einschlägigen Urteilen vor dem Bundesverwaltunggericht
geklärt.
Aber die Ahnungslosigkeit des Redakteurs schreit bei diesem Artikel
so wie so zum Himmel.
Bei Ordnungswidrigkeiten gibt es einen großen Ermessensspielraum.
Dies nennt man Opportunitätsprinzip.
Ausserdem ist hier das Hupen der Trillerpfeife gleichzusetzen. Diese
Zusammenkünfte fallen nicht unter die StVO sondern Versammlungsrecht.
Und angemeldet müssen die auch nicht werden. Und ein
Veranstaltungsleiter muss es dabei auch nicht geben. Alles schon
lange in einschlägigen Urteilen vor dem Bundesverwaltunggericht
geklärt.
Aber die Ahnungslosigkeit des Redakteurs schreit bei diesem Artikel
so wie so zum Himmel.