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  • orphem

mehr als 1000 Beiträge seit 01.06.2001

Vermummungsverbot

Moody schrieb am 23. Juni 2008 13:37

> Lassen wir mal den konkreten Anlass bei Seite, dann faellt doch auf,
> dass die Polizei die Regeln bei oefentlichen Versammlungen ad hoc
> selbst macht (oder aus der Politik bezieht) anstatt das geltende
> Recht auszulegen oder auszuführen.

Mit der Rechtschreibung haben wir es aber nicht so sehr.

> Kuerzlich wurde ueber eine Anti-Scientology Demo hier berichtet, bei
> der die Polizei "Vermummung" zugelassen hat, die auf Demonstrationen
> klar verboten ist. Dieses Verbot wird ansonsten mit Pruegel und
> anschliessender Verwahrung sowie der Eroeffnung einer Strafverfolgung
> durch die Staatsanwaltschaft geahndet.

> Der Hintergrund ist, dass dem
> Staat die Demonstrationen gegen die Scientologen genehm sind und
> daher zugelassen wird was bei *gegen* den Staat (also sich)
> gerichteten Demonstration streng verboten ist.

Du behauptest diesen Hintergrund. Belege dafür aber bietest du keine.

Manche vermummen sich, um von Scientology nicht erkannt zu werden.
Nachvollziehbar! Ansonsten wäre das Recht auf Demonstration negativ
tangiert.

Außerdem wurde das Verbot erlassen, um bei gewalttätigen
Ausschreitungen die Täter ermitteln zu können. Probleme sind aber
hier sicherlich nicht zu erwarten.

Man könnte natürlich auch erkennen, dass das Demonstrationsrecht
einen hohen Verfassungsrang genießt und die Polizei hier bei
korrekter Abwägung dieses Recht nur schützt. Aber das wäre wohl zu
naheliegend.

> Damit werden die Demonstranten instrumentalisiert: Machen die
> Demonstranten etwas staatlich erwuenschtes, dann wird ansonsten als
> illegal eingestuftes Verhalten toleriert - man muss schon sehr
> aufpassen in was fuer einer (guten oder schlechten) Gesellschaft man
> sich als Demonstrant wiederfindet.

Auch hier behauptest du nur. Ohne zu belegen. Und ohne, dass es
nachvollziehbar wäre.

> Man kann das jetzt natuerlich ueberzeichnen und auf die "Jubelperser"
> in den sechzigern, oder gar auf die Pogrome der 30er verweisen, aber
> im Grunde ist es einfach wahr: Es gibt kein gemeinsames Mass dafuer
> was Recht oder rechtens ist. Nur ein dumpfes Bauchgefuhel, dass dem
> guten Teutschen sagt: "5.000 verbloedete, besoffene und poebelnde
> Fussballfans im Nationalrausch sind grundlegend anders zu behandeln
> als 5.000 verbloedete besoffene und sicher deutlich weniger national
> eingestellte Punks die sich zu "Chaostagen" treffen".

Wer hat den dir diese blöde Unterscheidung eingegeben? Hast du das
auf einem Dianetik-Kursus gelernt?

Well, während der närrischen Tage führt die Polizei verstärkt
Alkoholkontrollen durch. Bei Fußball-Rowdys aber (seltsamerweise)
nicht.

Ich selber habe schon Zettel kassiert, weil ich auf einem leeren
Parkplatz mal einen neuen Wagen auf sein Bremsverhalten getestet
habe.

Auch grundloses wildes Herumgehupe ist verboten. Selbst, wenn das
mancher sogar nachts nicht verstehen mag.

Und irgend ein Spiel in irgend einem Land in irgend einem /Sport/ ist
eben kein _Grund_. Wer anderes meint, möge mir die entsprechenden
Stelle inder StVO angeben.

orphem

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