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  • Isidore76

mehr als 1000 Beiträge seit 25.03.2005

Wen Sie, Herr Mühlbauer, als nächstes anzeigen könnten...

Da wäre 1. ein beliebiger Fussballfan, der, in Deutschlandflagge
gehüllt oder Mannschaftstrikot gekleidet, besoffen am Boden liegt und
sich vollgekotzt hat.
Das kommt ja oft genug vor.

Warum ihn anzeigen?
Mein Tipp:
Wegen "Verunglimpfung der Deutschen Farben" (§ 90a StGB). 
(BTW: "Verunglimpfung" ist eins meiner Lieblingswörter)

STGB
§ 90a
Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole(1) Wer öffentlich, in
einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) 
1.  die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre
verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht
oder 
 2.  die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft, 
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft. 

Würde eine solche Anzeige, als ernst gemeinte, nicht schön zu Ihnen
passen?
Das "ernst gemeint" ist hier wichtig, denn schließlich hab ich hier
nur einen meiner Spässe recycelt:
"von rechts überholen?" 

http://www.heise.de/tp/blogs/foren/S-von-rechts-ueberholen/forum-139455/msg-15108118/read/


ist aber nicht so wichtig.

2.
Wen Sie zum 2. anzeigen sollten. Vielleicht reicht aber auch eine
neue Anfrage, auch, wie gehabt, wegen "Strafvereitelung im Amt".

Mir ist aufgefallen, dass die Polizei (ebenfalls widerrechtlich!) die
hupenden Autocorsos bei Hochzeiten toleriert.
"Strafvereitelung im Amt" - mindestens!!!
Sollte da nicht viel härter durchgegriffen werden?

Als "fortschrittlicher" Mensch haben Sie doch gegen Hochzeiten sicher
mindestens so viele Einwände wie gegen Fussball, oder etwa nicht?

;)
Isidore
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