alionSonny schrieb am 23. Juni 2008 10:16
> Hey, hast Du von Louis Delirium gelernt? Eines seiner Lieblingsthemen
> sind nämlich ebenfalls dicke Eier und Säcke.
Nein, ich fand diesen Spruch aber deutlich weniger aggressiv als das,
was mir spontan in den Sinn kam, nachdem ich die Redigierung des
Artikels bemerkt hatte.
Von mir aus mag Telepolis kleine Fehler in Artikeln nachträglich
korrigieren. Hier wurde aber die zentrale Aussage des ursprünglichen
Artikels, dass nämlich ein Autokorso möglicherweise den
Straftatbestand des § 325a StGB verwirklicht, verändert, und zwar
ohne jeden Hinweis.
Ich halte es für sehr gut möglich, dass Mühlbauer, als er bei der
Polizei angerufen hat, den Beamten am Telefon auch eben mit diesem
absurden Vorwurf genervt hat und seinen Vorwurf der Strafvereitelung
im Amt auf eben diesen § 325a gegründet hatte. Ich habe vollstes
Verständnis dafür, wenn ein Beamter, der den § 325a bis zu seinem
Absatz 4 lesen kann, dann irgendwann genervt auflegt.
Von mir aus hätte man den ganzen Artikel samt dem dazugehörigen Forum
zurückziehen können. Das, was TP hier gemacht hat, nämlich die
zentrale Aussage des Artikels verändern, ohne darauf hinzuweisen, und
Forenkommentare, die sich auf den ursprünglichen Artikel beziehen,
einfach stehen zu lassen, ist die erbärmlichste Variante. Damit
entzieht man meinem Kommentar den Kontext, in dem er ursprünglich
stand, und macht ihn für Leser unverständlich.
> Hey, hast Du von Louis Delirium gelernt? Eines seiner Lieblingsthemen
> sind nämlich ebenfalls dicke Eier und Säcke.
Nein, ich fand diesen Spruch aber deutlich weniger aggressiv als das,
was mir spontan in den Sinn kam, nachdem ich die Redigierung des
Artikels bemerkt hatte.
Von mir aus mag Telepolis kleine Fehler in Artikeln nachträglich
korrigieren. Hier wurde aber die zentrale Aussage des ursprünglichen
Artikels, dass nämlich ein Autokorso möglicherweise den
Straftatbestand des § 325a StGB verwirklicht, verändert, und zwar
ohne jeden Hinweis.
Ich halte es für sehr gut möglich, dass Mühlbauer, als er bei der
Polizei angerufen hat, den Beamten am Telefon auch eben mit diesem
absurden Vorwurf genervt hat und seinen Vorwurf der Strafvereitelung
im Amt auf eben diesen § 325a gegründet hatte. Ich habe vollstes
Verständnis dafür, wenn ein Beamter, der den § 325a bis zu seinem
Absatz 4 lesen kann, dann irgendwann genervt auflegt.
Von mir aus hätte man den ganzen Artikel samt dem dazugehörigen Forum
zurückziehen können. Das, was TP hier gemacht hat, nämlich die
zentrale Aussage des Artikels verändern, ohne darauf hinzuweisen, und
Forenkommentare, die sich auf den ursprünglichen Artikel beziehen,
einfach stehen zu lassen, ist die erbärmlichste Variante. Damit
entzieht man meinem Kommentar den Kontext, in dem er ursprünglich
stand, und macht ihn für Leser unverständlich.