Schade, dass Ihr nicht die Eier habt, die ursprüngliche Version, die
ich letzte Nacht kommentiert hatte, stehen zu lassen. Da hatte
Mühlbauer nämlich die absurde Behauptung aufgestellt, dass
Hupkonzerte eine Straftat nach § 325a StGB sein könnten (da, wo
jetzt, 7:14 Uhr, zwei Absätze durch zwei statt einer Leerzeile
getrennt sind). Nicht mal ein Hinweis wie Hinweis "Editiert am ..."
ist zu sehen.
Eine bessere Qualitätskontrolle von Artikeln und Autoren VOR der
Veröffentlichung würde Telepolis gut tun.
ich letzte Nacht kommentiert hatte, stehen zu lassen. Da hatte
Mühlbauer nämlich die absurde Behauptung aufgestellt, dass
Hupkonzerte eine Straftat nach § 325a StGB sein könnten (da, wo
jetzt, 7:14 Uhr, zwei Absätze durch zwei statt einer Leerzeile
getrennt sind). Nicht mal ein Hinweis wie Hinweis "Editiert am ..."
ist zu sehen.
Eine bessere Qualitätskontrolle von Artikeln und Autoren VOR der
Veröffentlichung würde Telepolis gut tun.