Ansicht umschalten
Avatar von Twister2009
  • Twister2009

mehr als 1000 Beiträge seit 16.01.2009

Einstellungsstop, Entlassungen und Planstellen

Da nicht ganz klar ist, ob beim Einstellungsstop nun Unternehmen
gemeint sind, wovon ich mal ausgehe, da man den Begriff beim öD eher
selten benutzt, dürfte wichtig sein, dass Einstellungsstop keineswegs
bedeutet, dass es keine betriebsbedingten Kündigungen geben kann und
darf. Gerade in Unternehmen ist der "unproduktive Beschäftigte" also
keineswegs auf der sicheren Seite.
Auch bedeutet es nicht, dass es keinerlei Einstellungen mehr geben
darf, auch hier ist der Begriff missverständlich da der
Einstellungsstop nicht bindend ist.

Beim öD wird letztendlich schlichtweg geschaut, ob sich Planstellen
wegkürzen lassen, auch hier bedeutet das aber nicht, dass alle
anderen sicher sind vor Entlassungen, denn es kann ja letztendlich
etliche Planstellen betreffen und auch hier z.B. Kündigungen wegen
Unproduktivität usw. keineswegs außen vor sind.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten