ist es jedoch nur möglich, den Abgang in die Rente vorzuziehen, wenn aufgrund eines der genannten vier Kriterien eine Berufskrankheit anerkannt und eine Arbeitsunfähigkeit in Höhe von mindestens zehn Prozent ärztlich attestiert wurde.
Was genau sollen 10% Arbeitsunfähigkeit sein? Etwa, wenn man mehr als 2.5 Tage im Monat krank geschrieben war?