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  • Sinerider

mehr als 1000 Beiträge seit 13.11.2020

Grundsätzliches Problem

Beispielsweise den Azubis für den Beruf des Altenpflegehelfers sagt man ganz offen, dass sie in 20 Jahren aus psychischen und/oder physischen Gründen diese Tätigkeit nicht mehr werden ausüben können.

Was wird jetzt aus denen? Und das trifft auch auf einige handwerkliche Berufe zu.

Die werden nach einem Jahr des Bezugs von Arbeitslosengeld ins Bürgergeld fallen. Eine Umschulung wird dann vom Jobcenter meistens nicht angeboten. Für was auch und in welchem Beruf? Bürokaufmann wäre möglich, aber die gibt es wie Sand am Meer, Vermittlung aussichtslos.

Solche Jobs enden also am Ende sicher in der Grundsicherung im Alter. Ob dann das gesetzliche Renteneintrittsalter bei 60 oder 70 liegt, ist in diesen Fällen wurscht.

=Das= müsste also als Erstes mal geregelt und geklärt werden!

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