Klaus N schrieb am 23.01.2023 13:01:
rationis schrieb am 23.01.2023 07:24:
ist es jedoch nur möglich, den Abgang in die Rente vorzuziehen, wenn aufgrund eines der genannten vier Kriterien eine Berufskrankheit anerkannt und eine Arbeitsunfähigkeit in Höhe von mindestens zehn Prozent ärztlich attestiert wurde.
Was genau sollen 10% Arbeitsunfähigkeit sein? Etwa, wenn man mehr als 2.5 Tage im Monat krank geschrieben war?
Nein, zum Beispiel, wenn Du einen Daumen verlierst.
Dann dürfte aber wohl nicht die Arbeitsunfähigkeit gemeint sein, sondern der Grad der Behinderung? Letzterer wird übrigens nie in Prozent ausgedrückt, sondern in einer Zahl von 0-100.