Klaus N schrieb am 22.01.2023 18:22:
Sinerider schrieb am 22.01.2023 16:21:
Und hier hapert es bei der Gewinnbesteuerung der Unternehmen. Die entziehen sich weitestgehend einer Besteuerung, besonders was große internationale Konzerne betrifft. Hier muss der Vorschlag der OECD durchgesetzt werden, Unternehmensgewinne dort zu besteuern wo sie anfallen, nämlich wo die Güter verkauft werden.
Naja. de facto findet ja schon eine Besteuerung nach dem Ort des Verkaufs der Güter statt, nämlich über die Umsatzsteuer. Dessen Bemessungsgrundlage ist der Umsatz, während eine Gewinnbesteuerung nur einen kleinen Teil dieser Einnahmen liefert. 15% Gewinnbesteuerung auf 10% Umsatzrentabilität (ein sehr hoher Wert) liefern nur 1,5% Steuern, verglichen mit 19% Einnahmen aus der Umsatzsteuer.
Bei der Annahme von 15 % Gewinnbesteuerung muss ich schmunzeln. Dabei muss und darf es nicht bleiben und das ist auch möglich, wenn das Unternehmen die Gewinne nicht mehr ins Ausland verlagern kann.
Die MWST schlägt das Unternehmen auf die Preise auf. Das trägt somit der Konsument und das ist wohl nicht das, was sich die OECD vorstellt. Eine Gewinnsteuer im Voraus zu kalkulieren und auf die Preise aufzuschlagen ist so einfach nicht.