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  • Klaus N

mehr als 1000 Beiträge seit 28.09.2004

Re: Grundsätzliche Finanzierungslösung

Sinerider schrieb am 22.01.2023 18:39:

Naja. de facto findet ja schon eine Besteuerung nach dem Ort des Verkaufs der Güter statt, nämlich über die Umsatzsteuer. Dessen Bemessungsgrundlage ist der Umsatz, während eine Gewinnbesteuerung nur einen kleinen Teil dieser Einnahmen liefert. 15% Gewinnbesteuerung auf 10% Umsatzrentabilität (ein sehr hoher Wert) liefern nur 1,5% Steuern, verglichen mit 19% Einnahmen aus der Umsatzsteuer.

Bei der Annahme von 15 % Gewinnbesteuerung muss ich schmunzeln. Dabei muss und darf es nicht bleiben und das ist auch möglich, wenn das Unternehmen die Gewinne nicht mehr ins Ausland verlagern kann.

Welche Gewinnbesteuerung würde Dir denn vorschweben? Und, weil man das ja nicht isoliert sehen kann: welcher Spitzensatz der Einkommensteuer, welche Steuern auf Dividenden, welcher Satz für die Vermögenssteuer (inkl. oder exkl. Betriebsvermögen).
Gerade als jemand, dem volkswirtschaftliche Zusammenhänge am Herzen liegen, hast Du Dir darüber bestimmt schon Gedanken gemacht (nein, das ist nicht ironisch gemeint).

Und nicht vergessen: Unternehmensgewinne werden in Deutschland ja mit 15% + 13% Gewerbesteuer besteuert, und wenn sie ausgeschüttet werden, noch einmal zusätzlich mit 25% (+Soli, also 26,3). Mit anderen Worten, ein ausgeschütteter Gewinn wird mit 28% + 18,9% also 46,9% belastet.

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