reichsbürgerhaftes.
Sich auf irgendwelche dreißigjährige oder noch ältere Vorgänge zu berufen und die heute rechtlich einzuordnen und mittels Rechthaberei eine rechtmäßige oder unrechtmäßige Autonomie bzw Eigenstaatlichkeit festzustellen ist müßig. Reichsbürger argumentieren ähnlich und haben dabei eine zwar theoretisch stringente Argumentationskette, die aber in der Realität durch die Macht des Faktischen zu Makulatur wird.
Mit entsprechender Argumentation kann man sogar das Weiterbestehen des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation (Neapel bleibt unser!) beweisen (und damit die Reichsbürger mit ihrer Vorstellung vom Reich ab 71 als irrig beweisen):
Franz Zwo hat bei seinem Rücktritt vor 200 Jahren die Auflösung des Reiches erklärt. Sein Rücktritt war legal ok, mit der Auflösung des Reiches hat er aber seine Kompetenzen weit überschritten und diese ist deshalb nichtig. Das HRRDN besteht also (es ist ja per Definition ein immerwährendes Reich mit Ewigkeitsanspruch) weiter und alle Staats/Regierungsformen seitdem auf dessen Gebiet sind lediglich ein Interregnum durch Verweser. Sobald die Kurfürsten sich hinsetzen und einen neuen Kaiser wählen ist dieser legal wieder Scheff vom Janzen. Das Problem ist eher, daß es nicht mehr genügend integre Kurfüsten gibt, weil einige jeweis Kurfüsten stellende Adelslinien praktisch ausgestorben oder moralisch und ethisch disqualifiziert sind.
Bei Bergkarabach frage ich mich übrigens: Was hat Aserbaidschan für ein Interesse an der Wiedereingliederung der Gebiete ins Staatsgebiet? Bergkarabach ist auf Dauer ein ökonomisches und politisches Zuschußgeschäft. Es bringt einfach nichts.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (14.11.2023 21:53).