Nach dem Beitritt Ostdeutschlands zur Bundesrepublik hieß es ganz klipp und klar "Rückgabe vor Entschädigung". Kein Westdeutscher hatte eine Problem damit bis zu 30 Jahre alte Vorgänge rückabzuwickeln.
Genau so und nicht anders hatte die Regierung Kohl die Beitrittsverträge gestaltet.