Ansicht umschalten
Avatar von mipani
  • mipani

mehr als 1000 Beiträge seit 28.12.2001

Re: Auch in Gewerbegebieten wäre so etwas nicht zu tolerieren!

alterpinguin schrieb am 15.05.2024 07:51:

Jedenfalls ist es mir per neuem Schild am Eingang zum Supermarktparkplatz erst neulich aufgefallen und da wurde auf eine maximale Parkzeit von 3h hingewiesen.

Es gibt mittlerweile Supermarktketten, die lassen ihre Parkplätze quasi bewirtschaften, z.B. von der "fair parken GmbH": https://www.fairparken.com/

Da darf man kostenfrei 1,5 h auf dem Supermarkt-Parkplatz parken, mit Pflicht zur Parkscheibe. Das wird von dem besagten Unternehmen kontrolliert und bei fehlender Parkscheibe oder Überschreitung der Höchstparkdauer mit einer "Vertragsstrafe" von 29,90 € geahndet. Früher betrug die Höchstparkdauer übrigens noch 2 h. Auch die Strafe wurde von 19,90 € über 24,90 € auf die nun geltenden 29,90 € erhöht.

Manche Supermarktparkplätze wurden von Anwohnern zugeparkt (gerne auch von dauerparkenden WoMos), sodass Supermarkt-Kunden kaum noch Plätze fanden, weswegen man auf die Bewirtschaftung durch ein externes Unternehmen zurückgriff. Seitdem läuft's wieder :-)

Bewerten
- +
Ansicht umschalten