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  • mipani

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Re: Flut gewerblicher Fahrzeuge in Wohngebieten

Rkahr schrieb am 15.05.2024 09:07:

Das ist halt der Nachteil vom wegfallendem Dienstwagenprivileg.
Und wenn es dann wirklich mal Not am Mann ist, gibt es da ein System. "Das Parken ist nur erlaubt mit Anwohnerparkschein, oder mit Ausnahmegenehmigung der Hausverwaltung. alle nicht genehmigten Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. "

Anwohnerparken bzw. Bewohnerparken muss erst einmal von der Stadt/Gemeinde beschlossen und vor Ort eingeführt werden. Daran kommt man nicht vorbei. Wenn die sich querstellen, ist Ende im Gelände.

Ausnahmegenehmigung der Hausverwaltung gibt es nur auf Privatgrund. Bei den öffentlichen Parkplätze hat die Hausverwaltung nichts zu sagen.

SO macht man das als Erwachsener in einem demokratischem System.

Tja. Funktioniert aber nicht immer so, wie man das will.

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