Holger Voss (hvoss@muenster.de) schrieb am 15. Februar 2002 11:59
> Engine_of_Aggression schrieb am 14. Februar 2002 19:39:
> >
> >Reine Textgruppen ohne illegale Bilder wären dem Gesetz nach nicht
> >illegal.
>
> Zumindest in der BRD können auch Texte Kinderpornographie
> darstellen.
> Das StGB spricht von "Schriften". Das diesbezügliche GB-Gesetz
> kenne
> ich nicht.
http://www.lka.nrw.de/broschuer/kind.htm
Kinderpornografie umfaßt alle pornografischen Schriften (§ 11 Abs. 3
StGB), in denen sexuelle Handlungen von Kindern an sich selbst, von
Kindern untereinander, von Erwachsenen an Kindern und von Kindern an
Erwachsenen gezeigt oder geschildert werden.
Dazu gehören z.B. Filme, Videos, Zeichnungen, Bilder, Fotos, Tonbänder,
Erzählungen. Kind ist, wer zur Zeit der Tat noch nicht 14 Jahre alt
ist. Die abgebildeten Handlungen umfassen alle vorstellbaren - und
manchmal auch unvorstellbaren - sexuellen Praktiken.
> Gruß
>
>
> Holger
Lieben Gruss,
MW
> Engine_of_Aggression schrieb am 14. Februar 2002 19:39:
> >
> >Reine Textgruppen ohne illegale Bilder wären dem Gesetz nach nicht
> >illegal.
>
> Zumindest in der BRD können auch Texte Kinderpornographie
> darstellen.
> Das StGB spricht von "Schriften". Das diesbezügliche GB-Gesetz
> kenne
> ich nicht.
http://www.lka.nrw.de/broschuer/kind.htm
Kinderpornografie umfaßt alle pornografischen Schriften (§ 11 Abs. 3
StGB), in denen sexuelle Handlungen von Kindern an sich selbst, von
Kindern untereinander, von Erwachsenen an Kindern und von Kindern an
Erwachsenen gezeigt oder geschildert werden.
Dazu gehören z.B. Filme, Videos, Zeichnungen, Bilder, Fotos, Tonbänder,
Erzählungen. Kind ist, wer zur Zeit der Tat noch nicht 14 Jahre alt
ist. Die abgebildeten Handlungen umfassen alle vorstellbaren - und
manchmal auch unvorstellbaren - sexuellen Praktiken.
> Gruß
>
>
> Holger
Lieben Gruss,
MW