»Also, ich bin absolut gegen die Lieferung von Streumunition, ich habe auch ein internationales Abkommen unterzeichnet, was diese Munition ächtet. Sie sind völkerrechtswidrig. Für uns gilt dieses Abkommen.«
»Ja, mag ja sein. Aber es sind nicht wir, die diese Munition liefern wollen. Wir halten uns daran, liefern sowas nicht. Allerdings hat das absolut Böse diese schreckliche völkerrechtswidrige Munition bereits eingesetzt. Und wenn jetzt unser Amifreund unserem Ukrainefreund diese völkerrechtswidrige Munition liefert, damit er mit ihr das absolut Böse bekämpfen möge, dann kämpft er nur zurück. Hierfür müssen wir ein gewissen Verständnis haben.«
»Aber ist der Einsatz dann nicht trotzdem völkerrechtswidrig?«
»Nein. Völkerrecht ist kein Absolutrecht, es kommt immer auf die Betrachtung des Einzelfalles an. Insbesondere begeht der Herr eines Sklaven niemals einen Völkerrechtsverstoß. Herrenhandlungen sind immer gut, auch wenn sie in der Außenbetrachtung identisch zu den Handlungen des absolut Bösen sind.«
»Okay, verstehe. Wenn zwei das Gleiche tun, dann muss es noch lange nicht dasselbe sein.«
»Korrekt. Der Streubombenabwurf durch die Hand des Bösen ist völkerrechtswidrig. Der Streubombenabwurf durch die Hand des Guten ist dies nicht, denn er dient dem Schutz des Guten.«
»Aber beides sind doch Abwürfe völkerrechtlich geächteter Waffen?«
»Exakt. Die Waffe ist geächtet. Aber das bedeutet nicht, dass auch ihr Einsatz geächtet ist. Hier kann je nach Betrachtungsweise eben mal ein Völkerrechtsverstoß vorliegen und mal nicht.«
»Wann liegt ein Völkerrechtsverstoß vor?«
»Immer dann, wenn der andere ihn begeht.«
»Danke für die Info.«
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (07.07.2023 18:44).