Ignoramus-et-Ignorabimus schrieb am 08.07.2023 20:23:
shinji-akari schrieb am 08.07.2023 20:08:
Ignoramus-et-Ignorabimus schrieb am 08.07.2023 01:28:
Hirnpilz schrieb am 07.07.2023 22:47:
Oh, gerne, direkt von der Startseite:
The Convention prohibits all use, production, transfer and stockpiling of cluster munitions
https://www.clusterconvention.org/
(Hervorhebung von mir)
Das Übereinkommen über Streumunition verbietet expliziet die Verbreitung derartiger Waffen, damit auch den Transport oder die Lagerung durch Vertragsstaaten.
Damit verstößt Deutschland gegen das Übereinkommen, wenn es dem Transport über Deutsches Hoheitsgebiet zustimmt.
Quatsch, man kann nicht verbreiten was man nicht besitzt. Meine Güte ... hört doch einfach mal mit diesen albernen Interpretationen auf. Das ist ja schlimmer wie bei den Küchenjuristen ;)
Du bist wohl auch so ein Reisbürger, der die Bundesrepublik für einen Bundesstaat der USA hält und ihr die Souveränität abspricht. Auf dem Gebiet der BRD geschieht fällt auch unter unsere Gerichtsbarkeit. (Ausnahmen bestätigen die Regel)
also einmal davon abgesehen, dass die Behauptung, die Munition würde überhaupt nach Deutschland gelangen, eine freie Erfindung ist, würde auch der reine Transit durch das US Militär keine Verletzung der Oslo Vereinbarung darstellen. Es wäre anderst wenn die Bundesrepublik in irgendeiner Form aktiv involviert wäre.
Das ist auch keine Frage der Gerichtsbarkeit, sondern zu was sich Deutschland in dieser Vereinbarung verpflichtet hat.
Dann lies eben die Osloer Vereinbarung.
https://www.streubomben.de/fileadmin/redaktion/streubomben_de/PDF_neu/oslovertrag_dt._version.pdf