Dafür, dass Steimeier die Ächtung von Streumunition unterläuft müsste man ihn eigentlich ächten. Da sowas heutzutage nicht mehr mehr üblich ist, kann man ihn nur verachten.
Ein Rücktritt vom Amt erscheint angebracht.
Dafür, dass Steimeier die Ächtung von Streumunition unterläuft müsste man ihn eigentlich ächten. Da sowas heutzutage nicht mehr mehr üblich ist, kann man ihn nur verachten.
Ein Rücktritt vom Amt erscheint angebracht.