Högerich schrieb am 15.07.2023 16:20:
Zudem kann man nicht auf Basis einer Meinungsäußerung eine Strafanzeige stellen. Ich gehe davon aus, dass es dem Mathematiker nur um Aufmerksamkeit geht.
Es gibt schon "Meinungäusserungen" die strafbar sind. Holocaustleugnung zum Beispiel. Oder aber wenn eine "Meinungsäusserung" eine Anstifftung zu einer Straftat ist etc. In diesem speziellen Falle sehe ich das aber nicht, dass Steinmeier da was falsch gemacht hat.
MfG