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305 Beiträge seit 20.01.2023

Strafanzeige wegen einer Vermutung

Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen den Bundespräsidenten Dr. Frank Walter Steinmeier wegen eines vermuteten Verstoßes gegen § 20a (Strafvorschriften gegen Antipersonenminen und Streumunition), Abs. 1, Nummer 3 in Verbindung mit Nummer 1 Kriegswaffenkontrollgesetz.

Ich bezweifle, dass das Aussicht auf Erfolg hat. Das wird wohl nicht mal angenommen werden und wir werden nie wieder etwas über den Verlauf hören. Eine Strafanzeige kann man nur dann erstatten, wenn man selber Opfer dieser Straftat geworden ist. Man kann aber als Zeuge einer Straftat auftreten. Ich bezweifle, dass der Mathematiker beides ist.

Zudem kann man nicht auf Basis einer Meinungsäußerung eine Strafanzeige stellen. Ich gehe davon aus, dass es dem Mathematiker nur um Aufmerksamkeit geht.

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