justus.n schrieb am 01.08.2024 12:09:
Zitat:
"möglicherweise über Deutschland ""Über" Deutschland kann vieles geliefert werden. Nicht immer kann Deutschland sämtliche Lieferungen die "über" Deutschland abgewickelt werden gegen zu prüfen.
(Zudem scheint noch nicht einmal festzustehen, dass geliefert wurde ...)Stichwort: Freihafen, NATO Stützpunkte.
Da scheinst du falsch informiert zu sein,
oder falsch informieren zu wollen...
Wer weiss?
Ein Sprecher der US-Armee für Europa und Afrika hat gegenüber der ARD schriftlich bestätigt, dass im Munitionsdepot der US-Armee im rheinland-pfälzischen Miesau US-Streumunition vom Typ M864 und M483A1 gelagert wird. Von dort wurden sie laut dem ARD-Bericht im Rahmen der US-Militärhilfe über Deutschland und Polen in die Ukraine transportiert.
Mit den Unterzeichnerstaaten Dänemark, Schweden und Norwegen dürfte die Passage zur Ostsee (und somit nach Polen) rechtlich verwehrt sein, ebenso der Überflug.
...
Dies auch im Gegensatz zu Artikel II Absatz 1 des Abkommens vom 19. Juni 1951 zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen (Nato-Truppenstatut), welcher die Entsendestaaten verpflichtet, das Recht des Aufnahmestaates, also das deutsche Kriegswaffenkontrollgesetz zu achten.