Annando schrieb am 01.08.2024 08:32:
Im Artikel 1 der Konvention [1] steht:
[i](1) Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, unter keinen Umständen jemals
...
b) Streumunition [...] zu lagern, zurückzubehalten oder an irgendjemanden unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben,
Danke! Genau das erfüllt die BRD. Was hingegen nicht dort steht ist, dass der Transit Dritter zu unterbinden ist.
BTW:
>90% der Bundesbürger können keine Verträge lesen & verstehen, weswegen der Gesetzgeber an vielen Stellen des Lebens 'betreutes denken' vorsieht.