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262 Beiträge seit 03.07.2002

Ach Herr Pomrehn...

> Zum Beispiel könnte ja statt des aktuellen Börsenpreises der Durchschnitt der
> entsprechenden Monate in den drei vorhergehenden Jahren als Grundlage genommen werden.

1. Der ÜNB verkauft den EEG Strom aus seinem Netzgebiet zum aktuellen
Preis an der EEX.
2. Die Differenz zwischen Marktwert (EEX) und EEG Umlage nennt sich
dann EEG Differenzkosten.
3. EEG Differenzkosten + Marktwert (EEX)  ergeben die an die
EEG-Anlagenbetreiber zu zahlende Vergütung.

Wenn sie nun vorschlagen die Differenzkosten künstlich zu minimieren,
ergibt die Summe aus Marktwert und Differenzkosten weniger als die
EEG-Umlage. Wie wollen sie diesen Fehlbetrag den ausgleichen?

Die Kosten des EEG Stroms ergeben sich aus der jeweiligen
EEG-Umlage/kWh multipliziert mit der vergüteten Strommenge. Für die
Höhe dieser Kosten ist es letztlich unerheblich wie diese verteilt
werden.

Ihr oben zitierter Vorschlag ist einfach nur Schwachsinn.

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