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  • ek5

159 Beiträge seit 29.08.2020

hinzu kommt die unmöglichkeit aus dem eu-ausland strom zu beziehen (zb schweden)

..um nicht vollkommen tatenlos opfer der profitgier deutschen stromanbieter zu sein. auch wenn der strom aus der steckdose, rein physisch gesehen, dann nicht grüner wird, würde ich lieber energieunternehmen unterstützen, in deren länder hauptsächlich grünen strom erzeugen und damit auch gleichzeitig mein portemonnaie schonen.

aber trotz stärkung der rechte von stromkunden und die damit verbundenen eu-weiten richtlinien und regelungen[1][2][3] und auch der deutschen bestimmungen des bundestag[4], werdem nicht nur dem kunden sondern auch dem eu-versorger (also nicht in DE) bürokratische stolpersteine gelegt, damit sowas nicht zustande kommt.

ein kurzes beispiel, soweit ich das verstanden habe (bitte berichtigen wenn falsch, da ich kein experte bin):
als kunde muss ich beim zoll eine erlaubnis beantragen um ausserhalb des deutschen steuergebiets strom zu beziehen.[5] daraus folgt, wenn genehmigt, dass ich die energiesteuern (eeg-zulage, stromzähler-mietpreis, leitungskosten des netzbetreibers, mwst) direkt an den fiskus zahlen muss, da das nicht im strompreis und somit über den im eu-ausland sitzenden versorger geht. ich glaube, das lief dann über die einkommenssteuererklärung (ich finde gerade die quelle dazu nicht).
als versorger im eu-ausland brauch ich laut der bundesnetzagentur einen lieferantenrahmenvertrag.[6] hier fangen nun die probleme an..
der netzbetreiber erwartet bei anmeldung die mitteilung eines vollständigen bilanzkreises. dh die mitteilung der in deutschland üblichen marktlokationen nummern (MaLo-ID) der entnahme- und einspeisestelle. ersteres steht an meinem stromzahler, zweiteres existiert nicht, da der versorger nicht aus deutschland ist. gleiches gilt für die marktpartneridentifikationsnummer (MP-ID).
..als es dann auch noch um eine zuordnungsermächtigung ging, bin ich als laie dann komplett ausgestiegen. und ich bin mir relativ unsicher, wie weit ein im eu-ausland ansässiger versorger bereit bzw fähig ist, diese 16seitige anfordungen durchzuarbeiten und zu erfüllen.

im internet findet sich gar nichts über einen erfolgreichen wechsel zu einem eu-versorger. das einzige was ich finden konnte, war eine diskussion bei mydealz, in der es einer probiert hat.[7]

aber vllt birgt diese eu-richtlinie [1][2], wenn ich das richtig verstanden hab, eine andere möglichkeit, dass einspeisende privatkunden sich bündeln können, und ihrerseits strom anbieten können.

[1]https://www.reguvis.de/gesetze/nachrichten/detail/artikel/umsetzung-unionsrechtlicher-vorgaben-im-energiewirtschaftsrecht-45673.html
[2]https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019L0944
[3]https://europa.eu/youreurope/citizens/consumers/energy-supply/access-use-energy-services/index_de.htm
[4]https://www.bundestag.de/resource/blob/827930/73b1c162ec7be3848f5ae0319ac3dbe2/WD-4-012-21-pdf-data.pdf
[5]https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Strom/Verfahren-Erteilung-einer-Erlaubnis/verfahren-erteilung-einer-erlaubnis_node.html
[6]https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/BK06/BK6_83_Zug_Mess/836_lrv_nnv/BK6_LRV_NNV_node_neu.html
[7]https://www.mydealz.de/diskussion/strom-im-eu-ausland-beziehen-erfahrungen-1433253

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