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Avatar von Sailor 1971
  • Sailor 1971

117 Beiträge seit 07.02.2022

Re: § 19 StromGVV

Nein, Sie sind nicht vom Fach. Das entnehme ich sehr klar Ihrem Post.

1.) Es wird der Zähler ausgebaut (99,99 % der Fälle).
2.) Der Versorger, der Bagger holte, bliebe auf seinen Kosten sitzen, selbst wenn die Voraussetzungen nach § 19 StromGVV vorliegen würden. Chancen, die einzuklagen = 0.
3.) Die Kosten jeder RECHTSWIDRIGEN (nochmals: § 19 StromGVV) Sperre trägt der Sperrende.

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