Nein, Sie sind nicht vom Fach. Das entnehme ich sehr klar Ihrem Post.
1.) Es wird der Zähler ausgebaut (99,99 % der Fälle).
2.) Der Versorger, der Bagger holte, bliebe auf seinen Kosten sitzen, selbst wenn die Voraussetzungen nach § 19 StromGVV vorliegen würden. Chancen, die einzuklagen = 0.
3.) Die Kosten jeder RECHTSWIDRIGEN (nochmals: § 19 StromGVV) Sperre trägt der Sperrende.