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  • Arutha

mehr als 1000 Beiträge seit 09.04.2015

Re: § 19 StromGVV

Sailor 1971 schrieb am 20.10.2022 12:45:

Nein, Sie sind nicht vom Fach. Das entnehme ich sehr klar Ihrem Post.

1.) Es wird der Zähler ausgebaut (99,99 % der Fälle).
2.) Der Versorger, der Bagger holte, bliebe auf seinen Kosten sitzen, selbst wenn die Voraussetzungen nach § 19 StromGVV vorliegen würden. Chancen, die einzuklagen = 0.
3.) Die Kosten jeder RECHTSWIDRIGEN (nochmals: § 19 StromGVV) Sperre trägt der Sperrende.

Ein Zähler wurde hier noch nie ausgebaut.
Lediglich im Hak die Sicherungen gezogen.
Wenn kein Zugang zum Hak gewährt wird, durchtrennen wir die Leitung.
Das mag bei euch anders sein. Hier machen wir das so.

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