Steiger2022 schrieb am 20.10.2022 13:08:
"Die Stromverteilung in Deutschland steht gut absehbar auf der Kippe, weil sie die gestiegenen Strompreise aufgrund bestehender Verträge nicht weiterreichen darf. "
Wie kann das sein? Haben sich die Stromlieferanten nicht nach hinten abgesichert? Oder erlaubt die Bundesregierung, wie damals bei den Lebensversicherungen, den Anbietern zum Schaden der Kunden aus den Verträgen auszusteigen wenn der Profit nicht mehr stimmt?
...
Nicht nur wenn der Profit nicht mehr stimmt, sondern schon, wenn der Profit geschmälert werden könnte.
"Änderung der AGB
Kündigung Ihres Girokontovertrages:
Banken und Sparkassen machen Ernst
Der Bundesgerichtshof hat am 27. April 2021 entschieden, dass eine schweigende Zustimmung nicht rechtens ist. Bankkunden müssen nun einer AGB-Änderung ausdrücklich zustimmen, die zum Beispiel Giro- oder Sparkonten betreffen. Das ist aufwendig - und kann bis zur Kontokündigung führen. Rechtlich ist das in Ordnung, so Verbraucherschützer."
https://www.pnp.de/nachrichten/bayern/Bei-Schweigen-droht-Konto-Kuendigung-Kunden-muessen-handeln-4379045.html
"Schock für Sparer: Sparkasse kündigt Zehntausende Verträge
19.12.2019
Die Stadtsparkasse München kündigt zum Jahresende 28.000 Kunden ihre Prämiensparverträge. Damit verlieren zahlreiche Kunden ordentlich Geld. Das Geldinstitut verschickte in dieser Woche entsprechende Briefe. Weiteren 15.000 Kunden steht die Kündigung in den kommenden Jahren bevor."
Sparkasse kündigt 24 Kunden wegen zu hoher Einlagen
https://www.handelsblatt.com
29.12.2021 — Die Stadtsparkasse Düsseldorf geht erneut gegen Kunden mit hohen Sparguthaben vor, die einer Zahlung von Negativzinsen nicht zustimmen.
Darf die Kfz-Versicherung aufgrund eines Schadens kündigen?
Bei einem Kfz-Versicherungsvertrag hat nicht nur der Kunde ein Kündigungsrecht, sondern auch der Versicherer. Die Versicherung darf den Vertrag nicht nur dann kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Pflichten verletzt, indem er beispielsweise seine Beiträge nicht pünktlich bezahlt oder falsche Angaben zum versicherten Fahrzeug gemacht hat. Auch im Schadensfall steht dem Versicherungsanbieter ein Kündigungsrecht zu.
"In diesen Fällen sind Kündigungen rechtlich möglich
Grundsätzlich dürfen Versicherer private Unfall- und Schadenverträge einseitig kündigen. Dazu gehören unter anderem:
Hausratversicherung
Wohngebäudeversicherung
Haftpflichtversicherung
Rechtsschutzversicherung
Kfz-Versicherungsvergleich."
Stiftung Warentest
https://www.test.de/Kuendigung-durch-den-Versicherer-Was-Kunden-tun-koennen-5377933-0/
Natürlich hat jeder das Recht gegen Kündigungen vor Ablauf eines Versicherungszeitraum gegen die Versicherung, oder anderen Institutionen, rechtlich vorzugehen.
Voraussetzungen: Reichlich Aktenordner, einen stabiler Locher, Druck- oder Schreibpapier (Schreibwerkzeuge), Covere und Briefmarken,... und was man sonst noch so braucht.
Auch das Alter spielt eine rolle, um den Ausgang eines Rechtsstreits noch zu erleben.