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  • Lex Icon

226 Beiträge seit 13.06.2018

Feinkörnige Lockdowns nur für Arme?

Bisher wurden die Inzidenz-Lockdowns ja in relative grobe Bevölkerungskohorten, nach Landkreisen. Es ist ja jetzt schon so, dass arme Landkreise eher in ein Lockdown geraten, als wohlhabende.
Leute nach dem Prinzip mitgefangen, mitgehangen, von Grundrechten abzuschneiden, bringt kommt mit Konsequenzen.

Also mal böse spekuliert: Was wäre los, wenn in einem Landkreis mit 200+ Inzidenz jemand nachweisen könnte, dass in seiner umgrenzbaren Bevölkerungskohorte die Inzidenz bei unter 30 läge, z.B. in der Gruppe mit Haushalseinkommen über 15.000 Euro Netto, 30-59 Jahre, Hochschulabschluss.
Und wenn diese Gruppe sich vor Gericht aus dem Lockdown rausklagen könnte? -
Mit dem Verweis darauf, dass der Staat bei Grundrechtseingriffen nur das mildstens zur Verfügung stehende Mittel wählen darf. - Und dass "Arme in den Lockdown" ja milder sei, als "Alle in den Lockdown"?

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