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  • MajorGriffon

mehr als 1000 Beiträge seit 13.07.2000

Notwehr gegen Notwehrüberschreitung oder -exzess ist dagegen zulässig.

Notwehr gegen Notwehr funktioniert schon allein deswegen nicht, weil die Tat des Angreifers geschlossen betrachtet wird. Das sich sein Opfer gegen den Angriff wehrt ist normal und unterbricht die Tat nicht.

Bricht der Angreifer aber die Tat ab, so endet für den Angegriffenen auch die rechtfertigende Notsituation! Überschreitet er jetzt die Notwehr und dringt auf den Angreifer weiter ein ist das rechtswidrig und schafft natürlich für den ursprünglichen Angreifer eine Notwehrsituation. Notwehrexzess und Notwehrüberschreitung bleiben zwar zumeist straffrei, da dem Angegriffenen zugestanden wird, nachvollziehbar in Rage gewesen zu sein.
Das Bedeutet aber nicht, das sich das Opfer der Notwehrüberschreitung/exzess nicht wehren darf oder seine zivilrechtlichen Ansprüche verliert. Soweit geht das Pardon nicht!

Ich würde hier mal das Urteil und die Begründung abwarten, die Hetze könnte nämlich ziemlich peinlich werden.
Schliesslich kann der Vater des Opfers als Nebenkläger auftreten, da kann der StA nicht einfach in Kungelei mit dem Strafverteidiger eine Notwehr durchziehen weil es keine Gegenanträge gibt. So blöd ist der nicht.

Ich denke, da steckt mehr hinter als das schlechte Video ohne Ton vermuten lässt.

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