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Avatar von oll72
  • oll72

186 Beiträge seit 25.10.2016

Re: Asyl Recht ist kein Recht auf Migration.

Das Asylrecht ist ein Grundrecht des Menschen, d.h. das kann und darf man nicht verbieten, ganz besonders Deutschland nicht - und das will ja selbst die AfD offiziell nicht.

Es gibt keine Menschenrecht auf Migration.

Menschen in Not bzw. auf der Flucht muss man helfen.

Natürlich, aber nicht mit Migration.

Ach da liegt also die Wissenslücke: Das deutsche Asylrecht IST bereits komplett getrennt vom Zuwanderungsrecht, Sie fordern erneut einen bereits bestehenden Zustand. Das sind komplett getrennte Rechtsbereiche. Wenn jemand Asyl beantragt, erlangt er lediglich Schutzstatus für dei Dauer der Bedrohung. Es handelt sich hierbei um kein Zuwanderungsverfahren. Ich wusste nicht, dass sich das noch nicht herumgesprochen hat.

Der Eindruck könnte vielleicht dadurch entstehen, dass sich manche Bedrohungslagen (etwa politische Verfolgung oder Bürgerkriege) über Jahrzehnte hinziehen können, weshalb die entsprechenden anerkannten Flüchtlinge Jahrzehntelang hierbleiben können. Und wenn sie dann im Land heiraten, Kinder kriegen, etc... entstehen schnell auch wieder Sonderstati, nach denen sie nach Beendigung Ihres Flüchtlingsstatus dann doch nicht mehr zur Ausreise gezwungen werden.

Übrigens gibt es auch in Kanada ein Asylrecht und anerkannte Flüchtlinge bleiben dort ebenfalls unabhängig von irgendwelchen Qualifikationen - da es eben ein Menschenrecht ist. Das von Ihnen erwähnte System betrifft die Flüchtlinge, bei denen der Fluchtgrund entfällt. Im Gegensatz zu Deutschland, wo diese dann - abgesehen von Sonderregelungen und Ausnahmen - alle wieder abgeschoben werden, dürfen diese dort am regulären Einwanderungsverfahren teilnehmen, d.h. wer entsprechend qualifiziert ist, darf dann doch bleiben.

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