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  • oll72

186 Beiträge seit 25.10.2016

Re: Asyl Recht ist kein Recht auf Migration.

Einzelspieler schrieb am 18.09.2018 14:57:

oll72 schrieb am 18.09.2018 13:45:

Ach da liegt also die Wissenslücke: Das deutsche Asylrecht IST bereits komplett getrennt vom Zuwanderungsrecht, Sie fordern erneut einen bereits bestehenden Zustand. Das sind komplett getrennte Rechtsbereiche. Wenn jemand Asyl beantragt, erlangt er lediglich Schutzstatus für dei Dauer der Bedrohung. Es handelt sich hierbei um kein Zuwanderungsverfahren. Ich wusste nicht, dass sich das noch nicht herumgesprochen hat.

Ist das so? Was ist mit Bleiberechtgesetzt 2014 für Asylanten? Das ist Zuwanderung.

Das kanadische Asyl Recht ist mit deutschen nicht zu vergleichen.
Selbst in unsere Nachbarländer Niederlande und Dänemark läuft das deutlich besser ab und haben einer der strengsten Asyl Systeme in Europa.
Die haben so ein Theater mit Minderjährigen Flüchtlingen nicht.

Oder z.B. mit Japan, die gerade mal 100 Asylanten im Jahr aufnehmen und die Asyl Bewerber müssen auch nachweisen, dass sei politisch verfolgt werden.

Asyl Recht ist nicht gleich Asyl Recht.

Also hören sie bitte auf. Sie verteildigen nicht das Asyl Recht, sondern den Einwanderung Missbrauch über das Asyl Recht.

Japan hat kein Asylrecht, das ist eine menschenverachtende Fars. Dort hat ein Flüchtling praktisch keine Chance zu seinem Recht zu kommen. In vielen anderen Ländern sieht es genauso aus, die Menschenrechte werden leider vielerorts mit Füßen getreten - es gibt einen Grund, warum auf der Welt so viele Menschen auf der Flucht sind.

Falls Sie solche unmenschlichen Zustände als Vorbild betrachten, sehe ich keinen Sinn in einer weiteren Diskussion. Ich pflege mich mit zivilisierten Menschen zu unterhalten.

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